CDU-Kreistagsfraktion will Steinflug nicht hinnehmen
Für die CDU ist klar, dass die zuständigen Behörden handeln müssen. Aus rechtlichen Gründen kann die Kreisverwaltung die im Jahr 2003 durch die damalige Landesbehörde StUA erteilte Genehmigung unter den gegebenen Voraussetzungen nicht widerrufen. „Diese Situation ist unbefriedigend!“, so CDU-Fraktionschef Ulrich Häken.
Die Kreisverwaltung soll deshalb bei der zuständigen Landesbehörde (Bezirksregierung) darauf hinwirken, dass die Genehmigung verschärft wird, damit „Steinflug und die Gefährdung von Menschen gänzlich ausgeschlossen sind“, heißt es in dem Antrag. „Dazu sollte ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg bei jeder Sprengung der Firma Brühne kontrollierend anwesend sein“, fordert die CDU.
Sollte eine Verschärfung der Genehmigung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich sein, „ist der Gesetzgeber aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die einen Ausweg aus der derzeit unbefriedigenden Situation ermöglicht“, heißt es abschließend in dem CDU-Antrag.