CDU Kreisverband Soest

Bauern müssen sich auf Zusagen der Politik verlassen können

 „Wir wissen, dass unsere Landwirtschaft schon jetzt nachhaltig unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Anforderungen arbeitet. Von daher sind die Forderungen zu Änderungen am Agrarpaket der Bundesregierung für unsere Bauern absolut verständlich“, so die CDU-Kreisfraktion in einer aktuellen Stellungnahme.

 Heinrich Frieling, Kreisvorsitzender der CDU und als Landtagsabgeordneter Mitglied im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags hatte die Kreisfraktion jetzt während Ihrer Klausurtagung im Tagungsbahnhof in Bad Sassendorf besucht, um vor allem über die Situation der Landwirtschaft zu diskutieren.

„Der Landwirtschaftsverband hat zu Recht auf die ökologischen Aspekte des Insektenschutzprogrammes hingewiesen. Insbesondere würde ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln kontraproduktiv wirken, da sich die Anbauvielfalt im Kreis deutlich verringern würde und etwa durch mehr Maisanbau kompensiert werden müsste. Immerhin befindet sich bereits jetzt im Kreis Soest fast die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Vogelschutz- oder Naturschutzgebieten.“, so Heinrich Frieling.

Und in der Tat werden ca. 6.000 ha im Kreis Soest bereits jetzt durch Vertragsnaturschutz, durch Agrarumwelt- und Greening-Maßnahmen bzw. durch die Hellwegbördevereinbarung besonders geschützt und entsprechend bewirtschaftet. Rund 150 ha freiwillig angelegter Blühstreifen kamen im Jahr 2019 hinzu.

Verständnis hat die Kreistagsfraktion für das Hauptargument der Landwirtschaft. Man habe sich immer auf die Zusagen der Politik verlassen, so der Bauernverband. So sei seitens der Politik immer versprochen worden, dass die gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung, also der ordnungsgemäße Pflanzenschutz und die Düngung bei der Ausweisung verschiedener Schutzgebiete weiterhin möglich sei. Vor diesem Hintergrund sehen die Christdemokraten erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen auf die heimische Landwirtschaft zukommen, die im Ernstfalle ausgeglichen werden müssten. Besser als landesweite Ausnahmetatbestände seien praxisnahe und verlässliche Regeln bereits bei der Regelung des Bundes.