CDU Kreisverband Soest

CDU-Kreistagsfraktion ist unglücklich über die Wahlkreiseinteilung

CDU-Kreistagsfraktion ist mit der Einteilung der Kreistagswahlkreise unzufrieden.  Hintergrund ist, dass das Kreisgebiet in Kreistagswahlkreise eingeteilt wird und es einige Wahlkreise geben wird, die Grenzen der Städte und Gemeinden überschreiten werden. So sollen beispielsweise Teile von Lippstadt und Teile von Erwitte einen Wahlkreis bilden oder es werden Ortsteile der Stadt Soest mit großen Gebieten der Gemeinde Möhnesee zusammengefasst.

 „Wenn es nach uns gehen würde, würde es keine Wahlkreise geben, die Teile von zwei Kommunen umfassen. Wir sind mit der Lösung unzufrieden, uns sind aber die Hände gebunden. Wir sind nicht frei in unserer Entscheidung“, betont CDU-Fraktionschef Ulrich Häken. Das Landesverfassungsgericht habe im Dezember enge Grenzen gesetzt und verfügt, dass die Zahl der Wählerinnen und Wähler in den einzelnen Wahlbezirken nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Wählerzahl in den Wahlbezirken abweichen dürfe. Ausnahmen würde es nur bei ganz besonders starken Gründen geben. Und dann habe der Landeswahlleiter noch hinzugefügt, dass die Einhaltung der Gemeindegrenzen nicht als Grund reichen würde, die strenge 15 Prozent Regel zu umgehen.

Guido Niermann, Geschäftsführer der CDU-Kreispartei und der CDU-Kreistagsfraktion, ist ebenfalls verärgert: „Gemeindeübergreifende Wahlkreise erschweren die Wahlkampfführung und die Wählerinnen und Wähler werden das nicht verstehen. Es wird eher zu Wählerfrust führen und wird ganz bestimmt nicht förderlich für eine hohe Wahlbeteiligung sein.“

„Die Kritik, die es berechtigt geben wird,“ so die CDU-Kreistagsfraktion, „ist absolut nachvollziehbar. Adressat der Kritik muss aber das Landesverfassungsverfassungsgericht in Münster sein, nicht die örtliche Politik und nicht die Verwaltung.“ Es sei sicher viel hin und her gerechnet worden, um gemeindeübergreifende Wahlkreise zu vermeiden. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts und des Wahlleiters seien aber eindeutig. „Wenn wir die vorgegebenen Regeln nicht einhalten, riskieren wir die Anfechtung der Wahl und das kann niemand wollen“, so Häken und Niermann abschließend.