Bernhard Schulte-Drüggelte: Keine Aufweichung des Stammzellengesetzes
Bei der Bundestagsabstimmung über das aktuelle Stammzellengesetz stimmte der heimische Bundestagsabgeordnete Bernhard Schulte-Drüggelte gegen eine Stichtagverschiebung. „Ich stehe zu meiner Überzeugung auch wenn ich in der Minderheit bin.“ so Schulte-Drüggelte.
Das Parlament hatte mit einer Mehrheit von 346 zu 228 Stimmen für eine einmalige Verschiebung des Stichtages auf dem 1. Mai 2007 im Stammzellgesetz gestimmt. Dies ermöglicht deutschen Forschern nun Zugang zu Zell-Linien, die nach dem bisherigen Stichtag am 1. Januar 2002 entstanden sind. Bernhard Schulte-Drüggelte gehört zu den Abgeordneten, die sich in einem Antrag gegen eine Aufweichung der Regelung und für die Beibehaltung des aktuellen Gesetzes ausgesprochen hatten. Er ist ein Verfechter der adulten Stammzellenforschung. Dagegen wird bei der embryonalen Stammzellforschung eine Tötung von Embryonen in Kauf genommen, was aus seiner ethischen und christlichen Sicht nicht vertretbar ist. „Im Grundgesetz steht in Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb dürfen Embryonen nicht Forschungsinteressen untergeordnet werden, “ so Schulte-Drüggelte.
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