MdL Werner Lohn: „Umstellung auf Investitionspauschalen kann auch die Situation der Krankenhäuser im Kreis Soest verbessern“
Düsseldorf. Mit dem neuen Krankenhausgestaltungsgesetz (KhGG) stellt das Land Nordrhein-Westfalen die Investitionsförderung der insgesamt 413 Krankenhäuser auf eine fallbezogene Finanzierung („Case-Mix-Index“) um. Eine Expertenanhörung im Landtag ergab dazu „weitreichende Zustimmung“. Insbesondere werden nach Meinung einiger Experten „kleinere Häuser im ländlichen Bereich davon profitieren“. Sie führten aus, dass die bisherige Förderung nach Bettenzahl und auch die Einzelförderung von größeren Investitionen große Krankenhäuser tendenziell bevorzugt habe.
MdL Wernber Lohn der den ländlichen Raum in der Anhörung zum Thema machte, begrüßte die Stellungnahme der Fachleute: „Die Umstellung auf verlässliche Investitionspauschalen ist wichtig, damit die Krankenhausversorgung auch künftig im strukturschwachen ländlichen Raum gewährleitstet werden kann.“ Von der pauschalen Investitionsförderung dürften auch die heimischen Krankenhäuser in Erwitte, Geseke, Lippstadt, Soest und Warstein profitieren. Dort, wo in den vergangenen Jahren keine großen Investitionen gefördert wurden, wird bereits ab 2008 deutlich mehr Geld an die Häuser fließen.
Ob darüber hinaus besondere finanzielle Hilfen für unverzichtbare Krankenhäuser, wie von einigen Fachleuten vorgeschlagen, erforderlich seien, müsse noch geprüft werden,“ so Lohn, der Mitglied im Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages ist, abschließend.
Das Krankenhausgestaltungsgesetz (KhGG) soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.