CDU Kreisverband Soest

Neuer Windkrafterlass der Landesregierung

Lohn: \"Repowering ja, aber nicht tausende neuer Windkraftanlagen zu Lasten der Anwohner und des Landschaftsbildes!\"

Anlässlich des von Minister Remmel angekündigten neuen Windkrafterlasses der Landesregierung, der z.B. Windkraftanlagen von bis zu 200 m Höhe ermöglichen und gleichzeitig die Pflichtabstände zur Wohnbebauung reduzieren soll, erklärt heimische der CDU-Landtagsabgeordnete, Werner Lohn: „Wir brauchenin der Tat neue Windenergie in Nordrhein-Westfalen, insbesondere durch Repowering (Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue, moderneund größereAnlagen). Es wäre daher zu begrüßen, wenn es bei der Formulierung imbisherigen Windenergieerlass bleiben würde. Dort heißt es: „Repowering ist innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich …Ein sinnvolles Repowering trägt … auch dem Schutz der Anwohner Rechnung.“ Fernerführtdie Errichtung neuer, größerer, leistungsfähiger Anlagenauch zu deutlich weniger Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes alstausende neuer Anlagenin massiv ausgeweiteten Windkraftflächen.
Werner Lohn MdLWerner Lohn MdL
Dem Vorschlag von Minister Remmel 2 Prozent der Landesfläche für Windkraftvorrangflächen vorzuhalten erteilt Lohn eine klare Absage, da dies"eindeutig überdimensioniert"sei. Bei 34.000 QuadratkilometernGesamt-Landesfläche wären dies 68.000 Hektar oder rund dieFläche von ca. 68000 Fußballplätzen. „Dies würde bedeuten, dass jede der 397 Städte und Gemeinden im Durchschnitt mehr als 170 Fußballfelder als Windvorrangfläche ausweisen müsste,“ erklärt Lohn.
„Wir brauchen einen ausgewogenen Windkrafterlass. Der Schutz der Menschen durch angemessene Höhenbegrenzungen und ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung ist aus meiner Sicht mindestens genauso wichtig wie derAusbau der Windenergie. Der Ausbau der Windenergie muss mit den Interessen der Anwohner vereinbar sein. Der Schutz von Menschenvor Beeinträchtigung durch Schattenwurf und Windkraftlärmund der Schutz der Umwelt und des Klimasmüssen kein Gegensatz sein. Deshalb muss es bei der Ausweisung neuer Windparks zu angemessenen Mindestabständen zur Wohnbebauung kommen. Auch die Möglichkeit, im Einzelfall kommunale Höhenbegrenzungen vorzunehmen muss erhalten bleiben. Der Ausbau der Windenergie darf nicht mitübermäßigen Abbau von Anwohner- und kommunalen Rechten einhergehen,“ so Lohn abschließend.