Die CDU-Kreistagsfraktion möchte Verbesserungen im Zusammenspiel des Notdienstes von Ärzten und Apotheken erreichen. Bisher ist es dem hausärztlichen Notdienst gesetzlich verboten, ihren Patienten die notwendigen Medikamente zu überlassen. Benötigte Medikamente müssen sich die Patienten selbständig bei den Apotheken organisieren. Oft müssen Notfallpatienten dabei unverantwortlich lange Wege in Kauf nehmen.
Angelika CosmannDies soll sich nach dem Willen der CDU nun verändern. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion, Angelika Cosmann, hat einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung des Kreisausschusses entworfen. Demnach soll der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, das Bundesapothekengesetz dahingehend zu ändern, dass es Ärzten möglich ist, „Medikamente in handelsüblicher Menge für die Anschlussversorgung an die Patienten zu verteilen“.
Die CDU befürchtet, „dass eine ausreichende, reibungslose, wohnortnahe und patientenfreundliche medizinische und medikamentöse Versorgung im Kreis Soest“ derzeit nicht gewährleistet ist. Darunter hätten besonders ältere Menschen, Alleinerziehende mit Kindern, Behinderte und Menschen ohne eigenes Auto zu leiden. Um Härtefälle der medikamentösen Versorgung gerade bei Notfällen an Wochenenden oder in den Nachtstunden zu vermeiden, soll das Bundesapothekengesetz geändert werden.
Weiter begründet Angelika Cosmann den CDU-Antrag: „Nicht immer sind ortsnahe, diensthabende Apotheken nach einem Besuch beim hausärztlichen Notdienst von den Patienten zu erreichen. Im Kreis Soest kann es zu Fahrwegen von bis zu 40 km bei einem Notfall kommen. Deshalb ist es erforderlich, für die Notdienstpraxen und die mobilen Ärzte im Notdienst die gesetzlichen Regelungen zu ändern.“ Den Notärzten soll es künftig möglich sein, die Notfallpatienten direkt mit Medikamenten zu versorgen, damit der zusätzliche Weg in die Notdienstapotheke erspart bleibt.