„Kommen Sie vorbei, ich hab` auch eine Kaffeemaschine“
MdB Bernhard Schulte-Drüggelte informierte sich in der Integrativen Heilpädagogischen Tagesstätte St. Barbara in Hultrop über den Bundesfreiwilligendienst. An seiner Seite (l.). Guido Niermann, Geschäftsführer des CDU-Kreisverbands Soest, sowie BFDler HanUnter dem Motto „ehrenamtliches Engagement würdigen“ steht die Sommertour 2012 des CDU-Bundestagsabgeordneten Bernhard Schulte-Drüggelte, die ihn jetzt auch in die Integrative Heilpädagogische Tagesstätte St. Barbara in Hultrop führte. Dabei galt sein besonderes Interesse dem Bundesfreiwilligendienst, der im Sommer 2011 den Zivildienst ablöste. Sechs junge Männer, kurz BFDler genannt, helfen seit einem Jahr, dass in den Gruppen familienähnliche Situationen geschaffen werden können. Bereits im Vorfeld hatte der Politiker eine Lanze für das ehrenamtliche Engagement gebrochen: „Ohne Freiwilligenarbeit wäre unsere Gesellschaft um ein Vielfaches kälter und ärmer.“
Wie wertvoll gerade die Arbeit der BFDler ist, wie sehr ihr Einsatz gebraucht wird, das führte Franz Berntzen, seit 31 Jahren Leiter der Caritas-Einrichtung, dem Gast vor Augen: Und dass die jungen Männer, ebenso wie in den Jahren zuvor die Zivildienstleistenden, sehr von ihrem Einsatz profitieren, bekannte BFDler Hanno Willmer dem Bundestagsabgeordneten: „Dieses Jahr war auf jeden Fall vernünftig und ist total gelungen.“ Der 19-Jährige aus Wiltrop will dem nächst in Berlin Sozialmanagement studieren. Die erste Verabredung liegt schon vor: „Kommen Sie vorbei, ich hab` auch eine Kaffeemaschine“, lud Schulte-Drüggelte den jungen Mann in sein Berliner Büro ein.
Peter Wawrik, Vorstandsvorsitzender der Caritas im Kreis Soest, nutzte die Gelegenheit, den Bundespolitiker auf ein Problem hinzuweisen, dass die Mitarbeitern der mobilen Pflegedienst immer stärker besorgt: Unter Hinweis auf die so genannte Grundlohnsummensteigerung verweigert die AOK und andere Krankenkassen die Anerkennung der den Pflegediensten ent- stehenden Tarif- und Sachkosten (z.B. hohe Benzinpreise), obwohl gleich- zeitig politisch ein Mindeslohn in der Pflege und Tarifverträge und –bindun- gen gewollt sind. Dabei habe zuletzt sogar das Bundessozialgericht be- stätigt, dass die Bindung an die Grundlohnsummensteigerung nicht für Verträge der häuslichen Krankenpflege gelte, es mithin so etwas wie eine Obergrenze beim Verhandlungsspielraum nicht gebe. Herr Schulte-Drüggelte machte deutlich, dass die Versorgungssicherheit für die Patienten auch im ländlichen Bereich wichtig ist und sagte zu, das Thema dem ge- sund-heitspolitischen Sprecher der CDU weiterzugeben.