Beschäftigungsquote in den Stadtverwaltungen
Auf eine Kleine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung einen Vergleich über die durchschnittliche Beschäftigungsquote in den Stadtverwaltungen aller 396 Kommunen in NRW veröffentlicht:
„Die Ergebnisse für die Kommunen hier vor Ort zeigen, dass gute Arbeit und eine schlanke Verwaltung sich nicht gegenseitig ausschließen. Ziel der CDU ist es eine Informations-Grundlage zu erhalten, um sachgerecht über die Erfüllung städtischer Aufgaben beraten zu können“, erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Werner Lohn, der auch Mitglied im Kommunalausschuss des Landtages ist. Das Ergebnis im Altkreis Lippstadt plus Warstein ist dabei sehr unterschiedlich:
Die Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern halten in Anröchte 9, Erwitte 7, Geseke 5, Rüthen 9 und Warstein (mit 27.900 Einwohnern) 10 Vollzeitstellen im öffentlichen Dienst je 1000 Einwohner vor. Die Stadt Lippstadt verfügt als Kommune mit über 60.000 Einwohnern über 10 Vollzeitstellen pro 1000 Einwohner.
„Durch die Liste der Landesregierung wird sicherlich eine schnelle Vergleichbarkeit der personellen Ausstattung der Kommunen möglich. Um voreilige Urteile und falsche Interpretationen zu vermeiden, muss vor Ort aber noch ergänzend geprüft werden, ob wirklich alle kommunalen Besonderheiten und tatsächlich übernommenen Aufgaben berücksichtigt wurden.“, relativiert Lohn die Aussagekraft der Liste ein wenig, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Personalkosten in fast allen öffentlichen Haushalten die größte Einzelposition darstellen. Mit Hilfe der vorgelegten Daten könne vor Ort individuell untersucht werden, ob für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben ausreichend oder vielleicht auch zu viel Personal beschäftigt wird.
Grundlage der Zahlendaten ist die Berechnung der Vollzeitstellen in den einzelnen Kommunen. Dabei flossen in die Berechnung auch die Beschäftigten von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ein. Der dadurch ermittelte Landesdurchschnitt beträgt für Kommunen über 60.000 Einwohnern 11 Vollzeitstellen je 1000 Einwohner, für Kommunen zwischen 25.000 und 60.000 Einwohnern 9 Vollzeitstellen und für Kommunen bis 25.000 Einwohnern 7 Vollzeitstellen. Dabei wird berücksichtigt, dass je größer eine Kommune ist auch mehr Personal für einzelne Leistungen wie ein eigenes Jugendamt benötigt wird.
Lohn weist abschließend daraufhin, dass z. B. ein städtisches Krankenhaus oder besonders viele städtische Kindergärten eine höhere Beschäftigten-Quote zum Teil erklären können.