Werner Lohn: Flüchtlingskosten für die Kommunen orientieren sich nicht an der Wirklichkeit
Der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn aus Geseke-Langeneicke erklärt:Nicht wie die ansässigen SPD-Landtagsabgeordneten bereits letzte Woche angekündigt haben, sondern erst seit dem 16. Dezember 2015 liegt eine beschlossene Vereinbarung von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden über die künftige Ausgestaltung der Flüchtlingskostenerstattung vor. Die Flüchtlingspauschale in Nordrhein-Westfalen wird nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden durch die stark steigenden Flüchtlingszahlen gerecht. Trotz aller Verbesserungen, die die Kommunen in den Verhandlungen mit dem Land über die Ausgestaltung der Flüchtlingskosten erreicht haben, bleibt dies als Ergebnis festzuhalten.
Die Kommunen erhalten nicht die Mittel, die sie für die großen Herausforderungen der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen benötigen. Daher sollte das Pauschalsystem endlich durch eine volle Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten ersetzt werden. Andere Bundesländer wie Bayern und das Saarland machen dies vor. In jedem Fall muss sich die Erstattung der Flüchtlingskosten aber nach realen statistischen Zahlen richten. Es ist nicht hinnehmbar, dass für die Erstattung der Kosten im Jahr 2016 zunächst nur eine Prognose auf Basis der statistischen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom August 2015 zugrunde gelegt werden soll. Erst am 16.12.2015 wurde der Haushalt beschlossen und eine Flüchtlingszahl von 181.000 zugrunde gelegt. Diese Zahl stellt sich zum 1.1.2016 als völlig überholt dar. Eine strukturelle Verbesserung der Flüchtlingspauschale kann letztlich nur durch die erheblich aufgestockte Bundesbeteiligung von 626 Millionen Euro im kommenden Jahr vorgenommen werden. Die Anhebung der Flüchtlingspauschale um ein Drittel auf 10.000 Euro sowie die Erweiterung des anrechenbaren Personenkreises der sogeannten ´Geduldeten´ werden allein mit Mitteln des Bundes bezahlt. Die bisherige Flüchtlingskostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW wird von derzeit 7.578 Euro pro Flüchtling pro Jahr unter Nutzung der Bundesmittel um 2.422 Euro auf insgesamt 10.000 Euro erhöht. Insgesamt beträgt die Bundesfinanzierung für die Flüchtlingspauschale damit ein Drittel.“
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