„Die Landesregierung muss umgehend für eine gerechtere Zuweisungspraxis von Flüchtlingen sowie Verteilung der NRW-Flüchtlingspauschale sorgen. Die CDU im Düsseldorfer Landtag hat bereits Mitte Dezember kritisiert, dass die Flüchtlingskosten für Kommunen wie Werl nicht die Realität widerspiegeln“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Eckhard Uhlenberg zu den Äußerungen von Bürgermeister Grossmann (Werl) und des CDU-Gemeindeverbandes Ense.
Eckhard Uhlenberg MdL„Wir brauchen eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf alle Städte und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen, entsprechend des Verteilschlüssels nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Städte wie Duisburg und Düsseldorf haben gerade einmal zwei Drittel der Flüchtlinge aufgenommen, die dort eigentlich untergebracht sein müssten. Daher ist es vollkommen ungerecht, dass einigen Städten und Gemeinden besonders im Kreis Soest mehr Flüchtlinge zugewiesen werden, obwohl sie ihre Aufnahmequote längst übererfüllt haben“, mahnt Uhlenberg. Die aktuelle Zuweisungspraxis hat den Effekt, dass Städte wie eben Duisburg mehr Geld für Flüchtlinge erhalten, als sie eigentlich aufgenommen haben. Die Landesregierung betrachtet bei der Auszahlung nur die gesetzliche Quote und nicht die tatsächliche Erfüllung dieser Quote. „Andere Gemeinden im Kreis Soest erhalten nicht die Mittel, die sie aufgrund der realen Flüchtlingszahlen eigentlich benötigen“, kritisiert Eckhard Uhlenberg. Die CDU-Landtagsfraktion wird in der kommenden Woche eine Initiative starten, die eine gerechte Zuweisungspraxis von Flüchtlingen sowie Verteilung der NRW-Flüchtlingspauschale vorsieht. „Wir werden das Problem weiter thematisieren, und die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grünen auffordern, eine gerechtere Lösung zu finden“, so Uhlenberg. Die Zuweisung von Asylbewerbern und Flüchtlingen an die Kommunen erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz anhand eines gesetzlichen Schlüssels (90 Prozent Einwohnerzahl, 10 Prozent nach der Fläche). Die tatsächlichen Zahlen, die über die Zuweisung der Flüchtlinge an die Kommunen bekannt wurden, zeigen Defizite in der gleichmäßigen Zuweisungspraxis. Aktuell haben vor allem Großstädte nicht die Zahl an Flüchtlingen vom Land zugewiesen bekommen, die sie nach den gesetzlichen Vorgaben unterbringen müssten.