Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf einen konkreten Weg zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro geeinigt. Davon profitiert auch der Kreis Soest.
Unsere Städte und Gemeinden erhalten damit ab dem Jahr 2018 folgende Beträge jährlich:
Anröchte: 240.000 Euro
Bad Sassendorf: 169.000 Euro
Ense: 312.000 Euro
Erwitte: 548.000 Euro
Geseke: 362.000 Euro
Lippetal: 129.000 Euro‘
Lippstadt: 2.419.000 Euro
Möhnesee: 192.000 Euro
Rüthen: 227.000 Euro
Soest: 1.666.000 Euro
Warstein: 1.111.000 Euro
Welver: 80.000 Euro
Werl: 773.000 Euro
Wickede (Ruhr): 397.000 Euro
Der Kreis Soest erhält 4.289.000 Euro.
Diese Summe ergibt sich aus einer höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von insgesamt 1,6 Milliarden Euro und der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 2,4 Milliarden Euro.
Darüber hinaus erhalten die Länder 1 Milliarde Euro vom Bund mit der Maßgabe, dieses Geld verbindlich in den jeweiligen kommunalen Finanzausgleich zu lenken. "Es ist erfreulich, dass nun weitgehende Planungssicherheit für die Kommunen besteht. Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die zusätzlichen Entlastungen für die Kommunen ungeschmälert und ohne Abzüge im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs weiterzugeben. Nur so kommen die Mittel dort an, wo sie gebraucht werden und schaffen die notwendigen Spielräume für Investitionen," erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn (Geseke-Langeneicke).
"Die erneute finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund ist ein weiteres Zeichen für die kommunalfreundliche CDU-geführte Bundesregierung sowie ein klares Zeichen, dass die schwarze Null auf Bundesebene keineswegs ein Selbstzweck ist, sondern Spielräume schafft, die Kommunen im Kreis Soest massiv zu unterstützen," so der CDU-Landtagskandidat Jörg Blöming (Erwitte).
Hintergrund: Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ergeben sich ab dem Jahr 2018 finanzielle Entlastungen von 1,2 Milliarden Euro jährlich (575 Mio. Euro beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 440 Mio. Euro bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und 217 Mio. Euro beim Landesanteil an der Umsatzsteuer). Zusätzlich hat der Bund für die Jahre 2016-2018 zugesagt, die aus der Anerkennung von Asylbewerbern entstehenden Mehrbelastungen bei den Kosten der Unterkunft zu 100 % zu übernehmen. Dies bedeutet für Nordrhein-Westfalen nach heutigem Planungsstand eine Entlastung für 2016 von 85 Mio. Euro, 2017: 191 Mio. Euro und 2018: 276 Mio. Euro.